
Hausordnung
im Jugendzentrum Laderampe Sibbesse
(ab Januar 2007)
Diese Hausordnung gilt für das Gebäude des Jugendzentrums
sowie für die zugehörigen Grundstücke.
- Es gilt das Jugendschutzgesetz.
- Hausrecht: Den Anordnungen der Aufsichtspersonen (Jugendpfleger, Jugendleiter und andere beauftragte Personen) ist Folge zu leisten.
- Gegenseitige Rücksichtnahme und freundliches Benehmen, sowie pflegliche Behandlung des Hauses und der Einrichtung sind Voraussetzung für das Wohlbefinden der Besucher/innen und für den Zutritt zur Laderampe.
- Für die Garderobe und persönliche Dinge sind die Besucher/innen selbst verantwortlich.
- Beschädigungen aller Art sind unverzüglich dem Jugendpfleger zu melden.
- Kein Vandalismus. Für mutwillig verursachte Schäden wird der/die Verursacher/in haftbar gemacht.
- Keine Gewalt, Keine Drogen, keine Spirituosen, keine Beleidigungen, Beschimpfungen, Pöbeleinen.
- Rauchen ist im Jugendzentrum und auf dem Gelände des Jugendzentrums grundsätzlich verboten!
- Die offizielle Sprache im Jugendzentrum ist Deutsch.
(Bei Bedarf an Nachhilfe bitte den Jugendpfleger kontaktieren.)
Bei Nichtbefolgung der Hausordnung erfolgt Hausverbot
für eine vom Jugendpfleger (oder einem Jugendgremium) festgelegte Dauer. Je nach Vergehen kann das Hausverbot zwischen einem Tag und (im Wiederholungsfalle) bis zu mehreren Wochen variieren. (Bsp. Beim ersten Mal 1 Tag, beim 2. Mal 1 Woche, beim 3. Mal 1 Monat.)